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Versicherungsleistungen

Die Arbeitslosenversicherung bietet auch finanzielle Unterstützung für die Arbeitgeber. Die folgenden Entschädigungen werden direkt von der zuständigen Arbeitslosenkasse ausbezahlt.

Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal vier Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt.

Kurzarbeitsentschädigung

Die Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Schlechtwetterentschädigung

Wie bei der Kurzarbeit will die Schlechtwetterentschädigung dazu beitragen, dass Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt werden. Sie wird für Arbeitsausfälle ausbezahlt, die dem Arbeitgeber infolge schlechter Witterung zwingend entstanden sind.