
In schwierigen wirtschaftlichen Situationen dürfen Sie wichtige Pflichten nicht vergessen. Grössere Entlassungen und Betriebsschliessungen müssen Arbeitgebende dem zuständigen Arbeitsamt melden. Dies sollten Sie möglichst frühzeitig tun, spätestens aber dann, wenn die Kündigungen ausgesprochen werden.
Eine Massenentlassung liegt dann vor, wenn die Kündigungen ein bestimmtes Ausmass übersteigen, wobei die Grenzen wie folgt definiert sind:
Über das Vorgehen bei bevorstehenden Entlassungen und Betriebsschliessungen informiert Sie das Arbeitsamt, die Arbeitslosenkasse oder Ihr RAV gerne.
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