Für Arbeitgeber - Massenentlassung - Insolvenz
Die Insolvenzentschädigung (IE)
Zweck
Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal vier Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt direkt an die vom Verdienstausfall betroffenen Personen.
Wer ist versichert bzw. anspruchsberechtigt?
Beitragspflichtige Angestellte von Arbeitgebern, die in der Schweiz der Zwangsvollstreckung unterliegen oder in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen, haben Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn
- gegen den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird und Lohnforderungen bestehen
- der Konkurs nicht eröffnet wird, da infolge offensichtlicher Überschuldung kein Gläubiger bereit ist, die Kosten vorzuschiessen
- oder die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber für Lohnforderungen das Pfändungsbegehren gestellt haben
Leistungen
Die Insolvenzentschädigung deckt die effektiven Lohnforderungen für maximal vier Monate zu 100%. Sofern ein Rechtsanspruch besteht, wird anteilsmässig auch ein allfälliger 13. Monatslohn oder eine Gratifikation berücksichtigt. Maximal kann aber höchstens ein Verdienst von CHF 8'900.-- entschädigt werden.
Antrag auf Insolvenzentschädigung
Ein entsprechender Antrag ist von jedem Arbeitnehmer an die zuständige öffentliche Arbeitslosenkasse (am Firmensitz) zu stellen.
Haben Sie Fragen?
Die öffentlichen Arbeitslosenkassen informieren Sie gerne über konkrete Details der Insolvenzentschädigung.