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Betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ)

Wenn es um die Zukunft Ihrer Angestellten geht, machen wir ein Büro auf

Drohende Betriebsschliessungen und Massenentlassungen ziehen vielschichtige menschliche Probleme nach sich. Um auf diese Probleme frühzeitig eingehen zu können und um sie zu lösen, gibt es die Möglichkeit, ein betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ) einzurichten. Denn das oberste Ziel des BAZ ist es, die Arbeitslosigkeit von entlassenen MitarbeiterInnen zu vermeiden.

Was sind die Aufgaben des BAZ?

Im BAZ

Wer betreibt das BAZ?

Das BAZ wird in der Regel von der Personalabteilung des Unternehmens in enger Zusammenarbeit mit dem RAV betrieben. Ebenfalls beizuziehen sind Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften. Die Betriebskommission oder eine Arbeitnehmervertretung ist in jedem Fall zu integrieren. Falls Sie in Ihrem Unternehmen den Betrieb eines BAZ nicht mit eigenen Fachleuten sicherstellen können, empfiehlt sich der Beizug einer externen Personalberatung.

Wer finanziert das BAZ?

Die Arbeitslosenversicherung finanziert diese Massnahme gemäss den Richtlinien des seco (Staatssekretariat für Wirtschaft).

Für Arbeitgeber mit sozialem Gewissen

Der Begriff «Sozialplan» existiert in der schweizerischen Gesetzgebung nicht. Ebenso wenig besteht diesbezüglich eine Pflicht. Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen für Betroffene von Massenentlassungen dient der Sozialplan indes als ein adäquates Mittel, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Als Unternehmer bekunden Sie Ihre soziale Verantwortung auch in schwierigen Situationen. In den meisten Gesamtarbeitsverträgen sind bei Betriebsschliessungen oder Massenentlassungen Verhandlungen über die Folgen vorgesehen. Firmenleistungen können indes auch auf freiwilliger Basis vereinbart werden.

Die Transferorganisation: eine Alternative zum BAZ!

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Weitere Informationen?

Selbstverständlich steht Ihnen auch Ihr/e RAV-PersonalberaterIn persönlich zur Seite.