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Kollektive Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

Was ist das?

Versicherte können nicht nur im Falle einer Betriebsschliessung von einer Massentlassung bedroht sein. Eine Gefährdung ihrer Anstellung kann auch erfolgen, wenn das Unternehmen aus eigener Initiative oder im Rahmen einer Übernahme neue Produkte oder Produktionstechniken einführt, welche viel höhere oder ganz andere Anforderungen an die Mitarbeitenden stellen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass betroffene Unternehmen die anfallenden Ausbildungskosten nicht allein finanzieren können und gezwungen sind, Betroffene zu entlassen und neue, entsprechend qualifizierte Personen einzustellen. Um Massenentlassungen zu verhindern, kann die Arbeitslosenversicherung neben entsprechender Weiterbildungen eine ausserordentliche Einarbeitung in neue Produktionsabläufe mittels kollektiver Einarbeitungszuschüssen unterstützen.

Unter welchen Bedingungen erhält man Zuschüsse?

Kollektive EAZ werden jenen Personen ausgerichtet, die zwar nicht arbeitslos sind, die ohne dieses Instrument aber arbeitslos würden und die Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenversicherung erfüllen. Für die Gewährung von kollektiven EAZ muss bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden ein Gesuch eingereicht werden, das dann in Zusammenarbeit mit dem seco geprüft wird.

Haben Sie noch Fragen?

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gibt Ihnen gerne Auskunft!