Für Arbeitgeber - Personenfreizügigkeit
Personenfreizügigkeit für Bürger und Bürgerinnen der EU/EFTA-Länder
Sie sind ArbeitgeberIn in der Schweiz und haben einen freien Arbeitsplatz zu besetzen, für den Sie in der Schweiz keine/n ArbeitnehmerIn finden? Sie haben vor, mit Ihren Mitarbeitern in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsland eine Dienstleistung zu erbringen? Auch für Sie bringt das Abkommen über den freien Personenverkehr Erleichterungen, sowohl,