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Personenfreizügigkeit für Bürger und Bürgerinnen der EU/EFTA-Länder

Sie sind Arbeitgeber in der Schweiz und haben einen freien Arbeitsplatz zu besetzen, für den Sie in der Schweiz keinen Arbeitnehmer finden? Sie haben vor, mit Ihren Mitarbeitern in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsland eine Dienstleistung zu erbringen? Auch für Sie bringt das Abkommen über den freien Personenverkehr Erleichterungen, sowohl,