Ein Berufspraktikum ist eine arbeitsmarktliche Massnahme der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Form einer vorübergehenden Beschäftigung. Das Praktikum in einem privaten Unternehmen oder einer öffentlichen Verwaltung bietet den Versicherten die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Die dabei entstehenden beruflichen Kontakte erhöhen die Chancen der Versicherten auf einen Stellenantritt im angestammten oder in einem verwandten Beruf.
Das Berufspraktikum dauert maximal sechs Monate und muss jederzeit zu Gunsten einer zumutbaren Arbeitsstelle beendet werden.
Während des Praktikums zahlt die Arbeitslosenversicherung der Praktikantin/dem Praktikanten weiterhin ein Taggeld aus. Die ALV übernimmt bis zu 75% der Taggelder und verrechnet dem Unternehmen am Ende des Praktikums 25% der Taggelder, jedoch mindestens CHF 500.-- pro Monat.
Das RAV in Ihrer Region sowie Ihr kantonales Arbeitsamt unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung eines Praktikumsplatzes.