Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 11
Kann ich eine Einstellung anfechten?
Ja. Die Einstellung muss schriftlich verfügt und begründet werden. Sie können gegen diese Verfügung schriftlich Einsprache erheben, wenn:
- die Verfügung nicht genügend begründet ist;
- der Sachverhalt unrichtig festgestellt wurde;
- der Sachverhalt unrichtig gewürdigt wurde;
- die Einstelldauer unangemessen ist.
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, zuerst das Gespräch mit der verfügenden Stelle zu suchen.