Jede Verfügung enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche Ihnen angibt, innert welcher Frist und bei welcher Stelle Sie Einsprache erheben können. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Geben Sie an, wieso Sie mit der Verfügung nicht einverstanden sind (Begründung) und welchen Entscheid Sie wünschen (Begehren). Der Einsprache legen Sie die Verfügung, die Sie anfechten wollen, sowie allfällige Beweismittel bei. Das Einspracheverfahren ist kostenlos und endet mit einem Einspracheentscheid. Wenn Sie mit diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ihn beim kantonalen Versicherungsgericht mit einer Beschwerde anfechten.