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Was sind Wartetage?

Der Anspruch auf ALE beginnt grundsätzlich nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit.

Diese allgemeine Wartezeit gilt nur für Personen, deren versicherter Verdienst aus einer Vollzeitbeschäftigung Fr. 3'000.– übersteigt. Bei Teilzeitbeschäftigung vermindert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern erhöht sich dieser Betrag um Fr. 1'000.– für das erste Kind und um Fr. 500.– für jedes weitere Kind.

Zusätzlich haben Sie in gewissen Fällen zu der allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen 1, 5 oder 120 besondere Wartetage zu bestehen:

Als Wartetage gelten nur diejenigen Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (vgl. Frage 2).