Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 13
Was sind Wartetage?
Der Anspruch auf ALE beginnt grundsätzlich nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit.
Diese allgemeine Wartezeit gilt nur für Personen, deren versicherter Verdienst aus einer Vollzeitbeschäftigung Fr. 3'000.– übersteigt. Bei Teilzeitbeschäftigung vermindert sich dieser Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern erhöht sich dieser Betrag um Fr. 1'000.– für das erste Kind und um Fr. 500.– für jedes weitere Kind.
Zusätzlich haben Sie in gewissen Fällen zu der allgemeinen Wartezeit von 5 Tagen 1, 5 oder 120 besondere Wartetage zu bestehen:
- 1 Tag, wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit eine Saisontätigkeit oder eine Tätigkeit in einem Beruf ausgeübt haben, in dem häufig wechselnde oder befristete Anstellungen üblich sind;
- 5 Tage, wenn Sie namentlich wegen Ausbildung, langandauernder Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Invalidität oder Tod des Ehegatten oder der Ehegattin, Trennung, Ehescheidung, Aufenthalt in einer schweizerischen Anstalt, Rückkehr nach einem Arbeitsaufenthalt ausserhalb eines EU/EFTA-Staates von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind (vgl. Frage 2);
- 120 Tage, wenn Sie weniger als 25 Jahre alt sind, keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben und über keinen Berufsabschluss verfügen und wegen Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind.
Als Wartetage gelten nur diejenigen Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (vgl. Frage 2).