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Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft die Kontrollvorschriften nicht erfüllen kann?

Sie müssen dies Ihrem RAV unverzüglich melden.

Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf ALE nur für die ersten 30 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug sind die Taggelder auf 44 beschränkt. Nach der Niederkunft haben Frauen Anspruch auf 40 weitere Taggelder, wenn sie vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeitsfähig sind.

Bei Unfall erhalten Sie noch während 3 Tagen Leistungen von der ALV. Ab dem dritten Tag erhalten Sie Taggelder von der Suva.