Während Ihres schweizerischen Militär-, schweizerischen Zivil- oder Schutzdienstes haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Wenn jedoch während der Arbeitslosigkeit Ihre Erwerbsausfallentschädigung geringer ist als die ALE, bezahlt Ihnen die ALK die Differenz. Nicht darunter fallen Rekrutenschulen und Beförderungsdienste sowie schweizerischer Zivildienst von mehr als 30 Tagen und Schutzdienst.