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Als Beitragszeit zählen unter anderem auch

 

Fehlende Beitragszeit

Bei fehlender Beitragszeit sind Sie unter anderem versichert, wenn Sie während insgesamt mehr als 12 Monaten nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen konnten wegen
 
 
Beitragsfrei versichert sind Sie auch, wenn Sie aus nachfolgenden oder ähnlichen Ereignissen gezwungen sind, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, das Ereignis nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und Sie bei Eintritt des Ereignisses Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten:
 
 

Vermittlungsfähig

Sie müssen vermittlungsfähig sein, das heisst, bereit, in der Lage und berechtigt sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen (vgl. Info-Service,  „Arbeitsmarktliche Massnahmen - Ein erster Schritt zur Wiedereingliederung“, Nr. 716.800).
 

Kontrollvorschriften

Sie müssen entsprechend den Anordnungen des RAV persönlich am Informationstag und an Beratungs- und Kontrollgesprächen teilnehmen. Sie müssen ferner alles Zumutbare unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen (vgl. Fragen 4 und 5).

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