Logo Bund

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde (oder Ihrem RAV) über die zur Verfügung stehenden ALK und wählen Sie eine aus. Die einmal getroffene Wahl bindet Sie während der ganzen Rahmenfrist für den Leistungsbezug.

Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit benötigt die ALK:

Jeweils am Monatsende müssen Sie Ihrer ALK folgende Dokumente einreichen:

Alle notwendigen Formulare sind bei Ihren Vollzugsstellen erhältlich. Ansprüche, die nicht innert 3 Monaten geltend gemacht werden, verfallen.