Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 3
Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde (oder Ihrem RAV) über die zur Verfügung stehenden ALK und wählen Sie eine aus. Die einmal getroffene Wahl bindet Sie während der ganzen Rahmenfrist für den Leistungsbezug.
Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit benötigt die ALK:
- das Formular „Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“;
- eine Kopie Ihrer Anmeldedaten;
- die Arbeitgeberbescheinigung(en) der letzten 2 Jahre (Formular „Arbeitgeberbescheinigung“);
- das Formular "E 301", sofern Sie aus einem EU/EFTA-Staat in die Schweiz kommen und Sie die Mindestbeitragszeit alleine nach Schweizer Recht nicht erfüllen.
Jeweils am Monatsende müssen Sie Ihrer ALK folgende Dokumente einreichen:
- je nach Kanton Ihre „Kontrolldaten“ oder das Formular „Angaben der versicherten Person“;
- das Formular „Bescheinigung über Zwischenverdienst“.
Alle notwendigen Formulare sind bei Ihren Vollzugsstellen erhältlich. Ansprüche, die nicht innert 3 Monaten geltend gemacht werden, verfallen.