Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 4
Welche Pflichten muss ich beachten?
Allgemein sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Dies bedeutet:
- Sie müssen sich gezielt, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung, um eine neue Stelle bemühen, wenn nötig auch ausserhalb des bisherigen Berufes. Bewerbungen ohne Vorliegen konkreter Stellenangebote (sogenannte Blindbewerbungen) können nur als Ergänzung dienen. Sie haben die Angaben über Ihre Stellensuche spätestens am 5. Tag des folgenden Monats beim RAV einreichen.
- Sie müssen eine zumutbare Stelle annehmen.
Zudem sind Sie verpflichtet, jegliche Änderung im Zusammenhang mit Ihrem ALE-Anspruch Ihren Vollzugsstellen mitzuteilen. Das kann sein: Erzielung eines Zwischenverdienstes, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Unfall etc.