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Welche Pflichten muss ich beachten?

Allgemein sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Dies bedeutet:

Zudem sind Sie verpflichtet, jegliche Änderung im Zusammenhang mit Ihrem ALE-Anspruch Ihren Vollzugsstellen mitzuteilen. Das kann sein: Erzielung eines Zwischenverdienstes, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Unfall etc.