Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 6
Wie hoch ist mein Taggeld?
Sie erhalten pro Woche 5 Taggelder (Montag bis Freitag). Da die Anzahl der Werktage je nach Monat unterschiedlich ist (1), schwankt dementsprechend auch die monatlich ausbezahlte ALE. Die Höhe der ALE hängt grundsätzlich ab vom AHV-pflichtigen Lohn, den Sie im letzten Monat vor Ihrer Arbeitslosigkeit erzielt haben (= versicherter Verdienst (2)).
Sie erhalten eine ALE in der Höhe von 80% des versicherten Verdienstes,
- wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Ihren Kindern haben;
- wenn Ihr versicherter Verdienst 3'797 (3) Franken nicht übersteigt;
- wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht.
In allen übrigen Fällen erhalten Sie eine ALE in der Höhe von 70% des versicherten Verdienstes.
Von der ALE sind die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge (4) und bei ausländischen Staatsangehörigen eventuell die Quellensteuern in Abzug zu bringen (5).
Sofern Sie unterstützungsberechtigte Kinder haben, haben Sie Anspruch auf eine Kinderzulage (6).
- Je nach Monat beträgt die Anzahl Werktage zwischen 20 und 23, durchschnittlich 21,7 Tage.
- Bei starken Lohnschwankungen wird auf einen Durchschnittswert abgestellt.
- Dieser Grenzwert wird in der Regel alle 2 Jahre angepasst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vollzugsstelle.
- Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge an die AHV/IV/EO, die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung sowie an die berufliche Vorsorge. Damit sollen Beitrags- und Versicherungslücken verhindert werden. Ihre ALK veranlasst das Notwendige. Zu beachten ist, dass mit den BVG-Beiträgen die Risiken Invalidität und Tod, nicht hingegen Alter versichert sind.
Weitere Informationen betreffend die Berufliche Vorsorge können Sie dem Info-Service «Berufliche Vorsorge für arbeitslose Personen» (Nr. 716.201) entnehmen.
- Nur für quellensteuerpflichtige ausländische Staatsangehörige von Bedeutung.
- Die Höhe der Kinderzulagen bestimmt sich nach dem jeweiligen kantonalen Familienzulagegesetz.