Arbeitslos, was tun - FAQ - Frage 7
Das AVIG regelt die maximale Bezugsdauer in der Regel für eine 2-jährige Rahmenfrist. Stichtag für den Beginn dieser Rahmenfrist für den Leistungsbezug ist der erste Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (vgl.Frage 2).