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Die Meldung der Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden - je nach Kanton entweder bei der Wohngemeinde oder beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Dort wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert. Auch können Sie dann Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen.

Nehmen Sie zur Anmeldung die folgenden Unterlagen mit: AHV-Ausweis, amtlichen Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.), Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen und auch - falls in Ihrem Kanton die Erstanmeldung direkt beim RAV erfolgt - Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohnsitzgemeinde.

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Vom RAV werden Sie zu einem Informationstag eingeladen. Zu einem späteren Zeitpunkt findet das Beratungs- und Kontrollgespräch statt. Letzteres wird mit Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn individuell vereinbart.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Informationstag mit:


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