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Weitere Beratungs- und Kontrollgespräche werden mit Ihrer/m RAV-PersonalberaterIn individuell vereinbart.

Während der Kündigungsfrist ist Ihnen das RAV bei der Stellensuche behilflich, um soweit wie möglich zu vermeiden, dass Sie arbeitslos werden.

Die RAV-PersonalberaterInnen haben zahlreiche Kontakte mit Arbeitgebern in Ihrer Region und haben mit diesen Vertrauensbeziehungen aufgebaut. Damit werden sie in vielen Fällen als erste über freie Stellen informiert und können Ihnen etwas vorschlagen, das Ihren Qualifikationen und Erwartungen entspricht.

Warum also diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen?

Die Arbeitslosenkasse

Bei Ihrer Gemeinde erhalten Sie eine Liste von Arbeitslosenkassen in Ihrem Kanton. Sie können die Kasse frei wählen. An die gewählte Kasse sind Sie dann während der ganzen Rahmenfrist gebunden.

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten (die Ihnen jeden Monat von Ihrer Arbeitslosenkasse ausbezahlt wird), müssen Sie der gewählten Kasse folgende Dokumente vorlegen:

Helfen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse, so schnell wie möglich die Höhe Ihrer Entschädigung festzulegen, damit sie Ihnen diese auszahlen kann. Lassen Sie ihr alle nötigen ausgefüllten Dokumente immer so früh wie möglich zukommen.


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