Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Wenn Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben (Sie sind zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedroht), können Sie unter Umständen dennoch mit Kursbeiträgen unterstützt werden. Fragen Sie Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an!
Ob eine Massnahme angebracht und sinnvoll ist, entscheidet in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum. Versicherte Personen können aber jederzeit aus eigener Initiative ein Gesuch um Besuch einer Massnahme bei Ihrem RAV einreichen.
Schlagen Sie in unserer Broschüre über arbeitsmarktliche Massnahmen nach oder wenden Sie sich an Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum.
(PDF Datei, 217 KB) Broschüre über arbeitsmarktliche Massnahmen
Noch detailliertere Angaben finden Sie in unserem Kreisschreiben über arbeitsmarkliche Massnahmen.
(PDF Datei, 360 KB) Kreisschreiben über arbeitsmarktliche Massnahmen
(PDF Datei, 69 KB) Kreisschreiben über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen