Arbeitslos, was tun - Arbeitsmarktliche Massnahmen - Ausbildungszuschüsse
Ausbildungszuschüsse
Zweck
Ausbildungszuschüsse ermöglichen Ihnen:
- das Nachholen einer Grundausbildung oder
- die Anpassung Ihrer bereits erworbenen Ausbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes.
Mit anderen Worten:
Verfügen Sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung, wird Ihnen dank der Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geboten, eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis zu absolvieren.
Dauer
Die Dauer dieser Massnahme ist auf drei Jahre begrenzt.
Teilnahmebedingungen
Um in den Genuss von Ausbildungszuschüssen zu kommen, müssen Sie
- älter als 30-jährig sein
- arbeitslos sein
- beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sein und
- zusammen mit einer Firma, die sich Ihrer Ausbildung annehmen wird, ein Gesuch stellen
Über das Gesuch entscheidet das RAV.
Fallbeispiel
Frau Schneider ist 34-jährig und hat keinen Berufsabschluss. Sie hat verschiedene Hilfsarbeiten in Produktionsbetrieben ausgeübt. Seit sieben Monaten ist sie nun arbeitslos und findet trotz intensiver Suche keine Stelle. Nach Abklärungen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und bei der Berufsberatungsstelle beschliesst sie, mit Hilfe von Ausbildungszuschüssen eine dreijährige Lehre zur Fachfrau Gesundheit FAGE zu absolvieren.