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Ausbildungszuschüsse

Zweck

Ausbildungszuschüsse ermöglichen Ihnen:
Mit anderen Worten:
Verfügen Sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung, wird Ihnen dank der Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geboten, eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis zu absolvieren.

Dauer

Die Dauer dieser Massnahme ist auf drei Jahre begrenzt.

Teilnahmebedingungen

Um in den Genuss von Ausbildungszuschüssen zu kommen, müssen Sie
Über das Gesuch entscheidet das RAV.

Fallbeispiel

Frau Schneider ist 34-jährig und hat keinen Berufsabschluss. Sie hat verschiedene Hilfsarbeiten in Produktionsbetrieben ausgeübt. Seit sieben Monaten ist sie nun arbeitslos und findet trotz intensiver Suche keine Stelle. Nach Abklärungen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und bei der Berufsberatungsstelle beschliesst sie, mit Hilfe von Ausbildungszuschüssen eine dreijährige Lehre zur Fachfrau Gesundheit FAGE zu absolvieren.