Arbeitslos, was tun - Arbeitsmarktliche Massnahmen - Einarbeitungszuschüsse
Einarbeitungszuschüsse
Einarbeitungszuschüsse können dann ausgerichtet werden, wenn Sie eine spezifische Einarbeitung in ein Sachgebiet benötigen, um das vom Arbeitgeber erwartete Leistungsniveau zu erreichen.
Setzen Sie die Arbeitgeber, mit welchen Sie schon in Kontakt sind, über diese Massnahme in Kenntnis. Dies kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Arbeitsstelle sein!
Unter welchen Bedingungen kann man Zuschüsse erhalten?
Sie müssen arbeitslos und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sein. Zusammen mit einer interessierten Firma stellen Sie beim RAV ein Gesuch. Das RAV entscheidet über Ihr Gesuch.
Dauer
Die Dauer der Einarbeitungsphase richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Versicherten. Sie dauert jedoch maximal sechs Monate.
Fallbeispiel
Herr Peter ist 54-jährig und seit acht Monaten arbeitslos. Bis zu seiner Arbeitslosigkeit war er als Postkurier in einer Grossbank tätig. Nun erhält er ein Stellenangebot von einer Versicherungsfirma, bei der er im Sicherheitsdienst arbeiten könnte. Da er noch nie in dieser Branche tätig war, ist eine längere Einarbeitungszeit notwendig. Dank der Einarbeitungszuschüsse stellt der Arbeitgeber Herrn Peter ein. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt dabei während sechs Monaten 40 Prozent des Lohnes von Herrn Peter.