Arbeitslos, was tun - Arbeitsmarktliche Massnahmen - Massnahmen bei Massenentlassungen
Betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ)
Das BAZ wird von einem Unternehmen betrieben, welches aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbaut und ist in der Regel zeitlich auf die Kündigungsfrist der TeilnehmerInnen begrenzt. Das BAZ soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und in der gewohnten betrieblichen Umgebung den von Arbeitslosigkeit bedrohten ArbeitnehmerInnen jene Dienste (Beratung, Stellenvermittlung, Hilfe bei Stellenbewerbung, Kurs usw.) anbieten, die es dem Stellensuchenden ermöglichen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle zu finden. Das BAZ ist eine kostengünstige und frühzeitige Alternative zur Transferorganisation.
Transferorganisation
Was ist das?
Eine Transferorganisation ist eine Institution, welche die von einer Massenentlassung betroffenen und schwer vermittelbaren Personen mit einem breit gefächerten professionellen Angebot unterstützt. Dies umfasst in der Regel die aktive Arbeitsplatzsuche, die Vorbereitung für eine selbständige Erwerbstätigkeit, die Suche nach Zwischenverdienstmöglichkeiten, Weiterbildungsmassnahmen sowie Einsätze in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung. Die Projektierung und Organisation einer Transferorganisation erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb, der die Massenentlassung vornimmt, und der zuständigen kantonalen Amtsstelle.
Formalitäten
Die Betroffenen werden am Ende der Kündigungsfrist in die Transferorganisation übernommen. Um von der intensiven Betreuung so früh wie möglich zu profitieren, können die Entlassenen – falls der ehemalige Arbeitgeber einverstanden ist – bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist in die Transferorganisation übertreten. Die Entlöhnung erfolgt jedoch in diesem Fall weiterhin durch den Arbeitgeber. Zudem gelten die verschiedenen Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.