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Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge

Diese Massnahme bezweckt die Förderung Ihrer geographischen Mobilität und will verhindern, dass Ihnen aufgrund eines Stellenantritts ausserhalb Ihres Wohnortes ein finanzieller Nachteil entsteht.
Die Pendlerkostenbeiträge dienen dabei der Abgeltung der Reisekosten, welche durch das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort verursacht werden.
Liegt der Arbeitsort so weit vom Wohnort entfernt, dass für Sie tägliches Pendeln nicht mehr angemessen erscheint, werden Ihnen Wochenaufenthalterbeiträge zugesprochen. Die Arbeitslosenkasse wird in solchen Fällen die effektiven Reise- und Verpflegungskosten sowie die Unterkunftskosten am Arbeitsort mitfinanzieren.

Dauer

Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge können während maximal sechs Monaten geltend gemacht werden.

Bedingungen

Sie müssen beim RAV angemeldet sein. Sie haben keine Arbeit in Ihrer Wohnregion gefunden und haben deshalb eine Stelle ausserhalb Ihrer Wohnregion angenommen. Zudem müssen Sie dadurch gegenüber Ihrer letzten Stelle eine finanzielle Einbusse erleiden. Das zuständige RAV informiert Sie über weitere Bedingungen, die zu erfüllen sind.

Fallbeispiel

Herr Minder wohnt in Bern und ist Ingenieur ETH mit langjähriger Erfahrung im Maschinenbau. Trotz intensiver Stellensuche in der Region ist er seit vier Monaten arbeitslos. Nun bewirbt er sich um eine Stelle in Lausanne, die auf ihn wie zugeschnitten scheint.

Nach einem aufwändigen Ausleseverfahren entscheidet sich die Firma schliesslich für Herrn Minder. Die durch das tägliche Pendeln vom Wohn- zum Arbeitsort entstehenden Bahnkosten werden ihm nun während höchstens sechs Monaten mittels Pendlerkostenbeiträgen vergütet.