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Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit,

Bedingungen

Ob die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit unterstützt werden kann, entscheidet der/die PersonalberaterIn des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums. Sie sind verpflichtet, dem/der PersonalberaterIn ein Grobkonzept zu unterbreiten. Daraus muss ersichtlich sein, ob die geplante selbständige Erwerbstätigkeit sowohl dauerhaft als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

Fallbeispiel

Herr Müller ist 44-jährig und seit sechs Monaten arbeitslos. Bis zu seiner Arbeitslosigkeit hat er als Gärtner beim Kanton Bern gearbeitet. Mit zunehmender Dauer seiner Arbeitslosigkeit reift in ihm die Idee, sich selbständig zu machen.

Aufgrund von Gesprächen mit seinem RAV-Personalberater entscheidet er sich zur Eröffnung eines eigenen Gartenbaugeschäftes. In der Folge reicht er beim Personalberater ein Grobkonzept sowie ein Gesuch um besondere Taggelder ein, welche ihm schliesslich auch bewilligt werden. Herr Müller hat nun die Möglichkeit, sein Projekt während rund vier Monaten zu planen und anschliessend sein eigenes Geschäft zu eröffnen.