Logo Bund

Arbeitszeugnis

Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis (oder zumindest eine Arbeitsbestätigung) für die Zeit Ihrer Anstellung. Das Zeugnis (oder die Bestätigung) ist auf gewisse Weise Ihr Pass für Ihre nächste Stelle, deshalb: Vergessen Sie es nicht!

Zeit ist Geld!

Nutzen Sie die Kündigungsfrist gut.

Machen Sie eine Neufassung Ihrer Bewerbungsunterlagen und überlegen Sie, was Sie tun möchten. Vielleicht haben Sie Lust auf eine berufliche Neuausrichtung und haben dies bisher nicht gewagt? Vielleicht ist die Zeit gekommen, sich ein paar Fragen zu stellen ...

Wichtig: Beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.), welche Sie danach Ihrem/Ihrer RAV-PersonalberaterIn  vorlegen. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung.


Seite 2 / 2 << Vorherige Seite