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Was sind kontrollfreie Tage?

Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage "Kontrollferien" (1 Woche) zugute. Das sind Tage, während denen Sie von der Erfüllung der Kontrollvorschriften befreit sind, keine Arbeitsbemühungen unternehmen und auch nicht vermittlungsfähig sein müssen. Sie können die 5 kontrollfreien Tage auch aufsparen, um z.B. nach 120 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit 10 Tage "Kontrollferien" (2 Wochen) zu beziehen. Den Ferienbezug, den Sie nur wochenweise beziehen können, melden Sie 2 Wochen im Voraus Ihrem RAV.