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Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal 4 Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt. [mehr Infos]
 
Weitere Informationen können Sie jederzeit bei den Arbeitslosenkassen und Regionalen Arbeitsvermittlungszentren einholen.

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