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Leistungen

Als Basis für die Auszahlung gilt der sogenannte versicherte Verdienst. Dieser wird von der Arbeitslosenkasse normalerweise aufgrund der Einkommen der letzten 6 Monate festgesetzt.
Für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, gilt als Basis ein Pauschalansatz.
Aus dem versicherten Verdienst (effektiv oder pauschal) wird ein Taggeld berechnet, das je nach persönlichen Verhältnissen 70 oder 80% des versicherten Verdienstes beträgt.

Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal 4 Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt. [mehr Infos]
 
Weitere Informationen können Sie jederzeit bei den Arbeitslosenkassen und Regionalen Arbeitsvermittlungszentren einholen.

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