Arbeitslos, was tun - Finanzielles - Zwischenverdienst
Der Zwischenverdienst - Vorteile für die Versicherten
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das Sie während der Arbeitslosigkeit erzielen. Dieser Zwischenverdienst muss orts- und betriebsüblich entschädigt werden.
Sie haben Anspruch auf den Verdienstausfall im Rahmen Ihres Taggeldansatzes (70/80%), solange der erzielte Verdienst nicht als zumutbar gilt.
Beispiel (Durchschnittsberechnung):
Versicherter Verdienst: CHF 4'000.--
Zwischenverdienst: CHF 1'800.--
Verdienstausfall (100%): CHF 2'200.--
Davon wird Ihnen nun je nach Taggeldansatz 70 od. 80% ausbezahlt.
Vorteile bei einem Zwischenverdienst:
- Sie sind im Arbeitsmarkt integriert und haben somit die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln, interessante Kontakte zu knüpfen
- Bei einem Taggeldansatz von 80% wird bei diesem Beispiel eine brutto Auszahlung von CHF 1'760.-- erfolgen. Zusammen mit dem Zwischenverdienst ergibt dies CHF 3'560.-- Ohne Zwischenverdienst erfolgt bei obigem Beispiel eine durchschnittliche Auszahlung von CHF 3'200.--
- Sie schonen Ihren Taggeldanspruch
- Sie erwerben allenfalls neue Beitragszeit, dies kann sich bei einer weiteren Rahmenfrist positiv auswirken