Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das Sie während der Arbeitslosigkeit erzielen. Dieser Zwischenverdienst muss orts- und betriebsüblich entschädigt werden.
Sie haben Anspruch auf den Verdienstausfall im Rahmen Ihres Taggeldansatzes (70/80%), solange der erzielte Verdienst nicht als zumutbar gilt.
Beispiel (Durchschnittsberechnung):
Versicherter Verdienst: CHF 4'000.--
Zwischenverdienst: CHF 1'800.--
Verdienstausfall (100%): CHF 2'200.--
Davon wird Ihnen nun je nach Taggeldansatz 70 od. 80% ausbezahlt.
Vorteile bei einem Zwischenverdienst: