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Der Zwischenverdienst - Vorteile für die Versicherten

Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das Sie während der Arbeitslosigkeit erzielen. Dieser Zwischenverdienst muss orts- und betriebsüblich entschädigt werden.

Sie haben Anspruch auf den Verdienstausfall im Rahmen Ihres Taggeldansatzes (70/80%), solange der erzielte Verdienst nicht als zumutbar gilt.

Beispiel (Durchschnittsberechnung):

Versicherter Verdienst: CHF 4'000.--

Zwischenverdienst: CHF 1'800.--

Verdienstausfall (100%): CHF 2'200.--

Davon wird Ihnen nun je nach Taggeldansatz 70 od. 80% ausbezahlt.

Vorteile bei einem Zwischenverdienst: