Sebastian Schneider ist gelernter Zimmermann und erleidet einen Arbeitsunfall. Bald steht fest, dass er seinen rechten Arm für bestimmte Tätigkeiten nicht mehr einsetzen kann. Der Arzt hat ihn arbeitsunfähig geschrieben. Nach einiger Zeit verliert Sebastian Schneider seine Tagesstruktur. Es entstehen zunehmend Streitigkeiten mit seinen Freunden und der Familie. Er findet Trost und Ablenkung im Alkohol. Die kantonale IIZ-Koordination / RAV-Beratung erfährt von der Situation und bietet Sebastian Schneider an, die Fallführung zu übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Invalidenversicherung mitten in den Abklärungen und Sebastian Schneider beansprucht noch kein Arbeitslosengeld. Die RAV-Personalberaterin erarbeitet mit Sebastian Schneider einen Massnahmenplan. Erster Schritt dabei ist, dass der Arzt einwilligt, Sebastian Schneider für eine Tätigkeit in einer arbeitsmarktlichen Massnahme arbeitsfähig zu erklären. Innerhalb dieser arbeitsmarktlichen Massnahme wird getestet, welche Tätigkeiten er mit dem verletzten Arm wie lange ausführen kann. Gleichzeitig beschäftigt sich Sebastian Schneider konkret mit der Vorstellung, den Rest seines Arbeitslebens in einem ganz anderen Tätigkeitsgebiet zu verbringen. Sebastian Schneider erhält wieder eine Tagesstruktur und entwickelt berufliche Perspektiven. Damit lässt der Druck in seinem Umfeld nach - er fühlt sich besser und kann damit motiviert über seine Zukunft nachdenken. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wohin sie ihn führen wird, doch stehen die Chancen für eine erfolgreiche Umorientierung gut.
Wenn verschiedene Institutionen an der arbeitsmarktlichen Reintegration von Stellensuchenden beteiligt sind, können sich einige Problemfelder ergeben: