Auf Jobsuche - Europäische Arbeitsvermittlung (EURES) - Suchen Sie eine Stelle? - Zusätzliche Informationen
Unter welchen Bedingungen können Schweizer Staatsbürger oder -bürgerinnen in den Mitgliedstaaten der EU und den EFTA-Ländern einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erlauben es den Schweizer Staatsbürgern und -bürgerinnen, in den Ländern der EU und der EFTA eine Beschäftigung zu suchen.
Falls Sie Schweizer Staatsbürger oder -bürgerin sind, sind Sie berechtigt, während sechs Monaten in den EU/EFTA-Ländern eine Stelle zu suchen. Sobald Sie über einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungserklärung eines Arbeitgebers verfügen oder nachweisen können, dass Sie einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie eine Aufenthaltsbewilligung erlangen. Was Ihre Einreise anbelangt, brauchen Sie nur einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte.
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