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Soziale Sicherheit

Unabhängig davon, ob sie selbständig oder angestellt sind, gibt es Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, damit Ihre Ansprüche erhalten bleiben. Der Zweck dieser Bestimmungen besteht darin, die Regeln der Staaten untereinander zu koordinieren, damit sie miteinander vereinbar sind, und nicht darin, diese zu harmonisieren. Die wichtigsten Grundsätze sind
Zahlreiche weitere Informationen finden Sie auf der Website Soziale Sicherheit Schweiz-EG.

Bilaterale Abkommen und Arbeitslosenversicherung

Am 1. Juni 2002 sind das Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie das geänderte Abkommen über die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) in Kraft getreten. Dank diesen beiden Abkommen geniessen Staatsangehörige aus der EU/EFTA auf dem gesamten Staatsgebiet der Vertragsstaaten Freizügigkeit.

Welche konkreten Auswirkungen haben die bilateralen Abkommen auf die Rechte der Versicherten bei Arbeitslosigkeit?

Anhand von praktischen Beispielen wollen wir Ihnen helfen, sich im Labyrinth der bilateralen Abkommen und der Arbeitslosenversicherung zurechtzufinden. Wählen Sie unsere Fragen und Antworten zu dem Thema aus, das Sie interessiert.
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