Der Bundesrat hat für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, den Schutzstatus S aktiviert. Personen mit Schutzstatus S können sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden.
Stellensuchende und Arbeitgeber finden entsprechende Informationen auf der Seite Ukraine-Krieg.
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Der Bundesrat hat die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Diese schafft Rechtsklarheit sowie mehr Effizienz und Transparenz in Bezug auf das Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der ALK und umfasst auch eine Erweiterung der Teilnahme an Berufspraktika sowie der Grundlagen für den Datenaustausch.
Gemäss den Erhebungen des SECO waren Ende Februar 2024 111’879 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 1’296 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 2,5% im Januar 2024 auf 2,4% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 13’427 Personen (+13,6%).
Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des AVIG und der AVIV rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.
Auch im Februar bleiben die Einschätzungen der Arbeitsmarktexpertinnen und -experten für die kurzfristige saisonbereinigte Entwicklung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt insgesamt negativ. Das Barometer erreicht einen Wert von 98,4.
Das auf den 1. September 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz ist modernisiert und auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Entsprechend wurde die Seite «Informationen zur Verarbeitung von Personendaten in den Informationssystemen der ALV» aktualisiert.
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