Innerhalb der kantonalen Verwaltungen sind die Arbeitsämter vorwiegend in den Volkswirtschaftsdirektionen integriert und führen verschiedene Namen wie
Ihnen sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und in der Regel die öffentlichen Arbeitslosenkassen unterstellt. Mit den Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) sorgen sie dafür, dass ein ausreichendes Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen zur Verfügung steht. Als kantonale Arbeitsmarktbehörden erfüllen sie die vom Bundesrecht übertragenen Aufgaben im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung sowie zusätzliche Aufgaben nach kantonalem Recht. Im Rahmen der Bundesgesetzgebung über die Arbeitsvermittlung sind sie Bewilligungsstelle für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Temporärarbeit). Zudem sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden in der Regel zuständig für die arbeitsmarktliche Prüfung der Gesuche für die Zulassung ausländischer Erwerbstätiger und neu für den Vollzug der flankierenden Massnahmen aufgrund des Abkommens mit der EU über die Personenfreizügigkeit sowie für Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sie üben auch die Aufsicht über die Gemeindearbeitsämter bzw. die Erstanmeldestellen für arbeitslose Personen aus. Zur Förderung der Zusammenarbeit untereinander und mit dem SECO sind die Arbeitsmarktbehörden im Verband schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) verbunden.