Die Arbeitslosenversicherung wird dezentral vollzogen. Das SECO ist Aufsichtsbehörde über die Arbeitslosenversicherung, doch gehört es nicht zu seinen Aufgaben, zu Entscheiden oder Verfügungen der zuständigen Durchführungsstellen (RAV, Arbeitslosenkassen, Kantonale Amtsstellen) Stellung zu nehmen. Der Entscheid konkreter Fälle sowie die Erteilung von Auskünften fällt in deren Zuständigkeitsbereich.