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Links zum Thema

Hinweise für Arbeitgeber zu Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE)

Zuständigkeit

Für die Beurteilung von Gesuchen um Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist die Kantonale Amtsstelle desjenigen Kantons zuständig, in dem sich der Betriebsort befindet. Für die Beurteilung von Gesuchen um Schlechtwetterentschädigung (SWE) ist die Kantonale Amtsstelle desjenigen Kantons zuständig, in welchem sich der Arbeitsort befindet. Bitte wenden Sie sich für allfällige Fragen direkt an das entsprechende Amt. (Link Adressen)

Geltendmachung der Entschädigung

Für Informationen bezüglich der Geltendmachung der Entschädigung ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
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