- Informationen - Hinweise für Arbeitgeber zu Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE)
Hinweise für Arbeitgeber zu Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung
(SWE)
Zuständigkeit
Für die Beurteilung von Gesuchen um Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
ist die Kantonale Amtsstelle desjenigen Kantons zuständig, in dem sich
der Betriebsort befindet. Für die Beurteilung von Gesuchen um Schlechtwetterentschädigung
(SWE) ist die Kantonale Amtsstelle desjenigen Kantons zuständig, in welchem
sich der Arbeitsort befindet. Bitte wenden Sie sich für allfällige
Fragen direkt an das entsprechende Amt. (Link Adressen)
Geltendmachung der Entschädigung
Für Informationen bezüglich der Geltendmachung der Entschädigung
ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.