- Informationen - Arbeitslosenentschädigung, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Kassenwahl
Arbeitslosenentschädigung, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Kassenwahl
Für Informationen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Taggelder, deren
Berechnung inkl. Zwischenverdienst oder Einstellung in der Anspruchsberechtigung
bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (eigene Kündigung, ohne eine neue
Stelle in Aussicht zu haben) etc., ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse
zuständig. Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, so wenden Sie sich an
die öffentliche Arbeitslosenkasse Ihres Kantons oder an eine frei wählbare
Arbeitslosenkasse einer Arbeitnehmenden- oder Arbeitgeberorganisation.