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Arbeitslosenentschädigung, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Kassenwahl

Für Informationen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Taggelder, deren Berechnung inkl. Zwischenverdienst oder Einstellung in der Anspruchsberechtigung bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (eigene Kündigung, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben) etc., ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig. Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, so wenden Sie sich an die öffentliche Arbeitslosenkasse Ihres Kantons oder an eine frei wählbare Arbeitslosenkasse einer Arbeitnehmenden- oder Arbeitgeberorganisation.
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